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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen durch BabelMedia - Werbung + Kommunikation.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen BabelMedia (Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach der Bereitstellung widerspricht.

Die Bezeichnungen Produkt und Werk schließen Druckproduktionen als auch multimediale Werke wie Webseiten ein.
Der Punkt „6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster” entfällt für die Onlineproduktion.


   

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache regionale Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf dem Produkt als Urheber genannt zu werden.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind zu 50% nach Abnahme der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens 25 % der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Die Vergütung ist nach Lieferung des Produktes innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) als entsprechende Tarife.
2.6.     Im Honorar ist eine Korrektur enthalten. Weitere Korrekturdurchgänge und nicht besprochene Mehrarbeit werden nach Aufwand berechnet.
2.7.     Für den Fall, dass eine oder beiden Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die abgeschlossenen Arbeitsschritte voll berechnet.
Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird die laufende Phase nach bereits geleistetem Aufwand abgerechnet.

3. Fremdleistungen
3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.2. Der Auftragnehmer kommt nicht für von Providern oder anderen Dienstleistern ausgesprochenen Preiserhöhungen auf.

4. Eigentum und Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmer verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von auf Auftraggeberwunsch versendeten Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmer ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Auftragnehmer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläst der Auftraggeber dem Auftragnehmer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Inhalt und Haftung
7.1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seines Produktes verantwortlich und garantiert, das alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, der Auftragnehmer unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Gesamtinhaltes.
7.4. Die vom Auftraggeber verlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Auftragnehmers (Berlin) als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Berlin, 1. März 2008

 
 
 
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